- Kirche
Gelebte kirchliche Praxis
Mit dem von der kfd-Bundesversammlung 2019 in Mainz verabschiedeten Positionspapier fordert die kfd mit Nachdruck die volle Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der Kirche und den Zugang von Frauen zu allen Diensten und Ämtern in der Kirche.
Das Positionspapier im Wortlaut:
Die Delegiertenversammlung der Katholischen Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) verabschiedete im Jahr 1999 die "Leitlinien '99", deren Forderung nach Zulassung von Frauen zu allen Diensten und Ämtern in der Kirche aufgrund von Konflikten mit der Deutschen Bischofskonferenz herausgenommen werden musste.
Dennoch hat sich die kfd weiterhin mit dieser Frage befasst. Im Leitbild der kfd aus dem Jahr 2008 heißt es: "Wir setzen uns ein für die gerechte Teilhabe von Frauen in der Kirche."
Beim Osnabrücker Kongress "Frauen in kirchlichen Ämtern. Reformbewegungen in der Ökumene" im Dezember 2017 hat die kfd an dem Beschluss der Osnabrücker Thesen (OST) mitgewirkt, wie auch im November 2018 an dem Beschluss des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) "Entschlossenes gemeinsames Handeln, jetzt!"
Die kfd sieht sich als Ganze einer Vision von Kirche verpflichtet, wie sie im Zweiten Vatikanischen Konzil beschrieben wird:
Kirche als Volk Gottes unterwegs und als Communio, der Gemeinschaft der Menschen mit Gott und untereinander, in der alle an Sendung, Verkündigung und Zeugnis gleichberechtigt teilhaben. Jetzt ist es höchste Zeit, konsequent diese Vision zu verwirklichen.
Daher fordert die kfd mit Nachdruck die volle Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der Kirche und den Zugang von Frauen zu allen Diensten und Ämtern in der Kirche.
Unsere Forderungen begründen wir unter den Perspektiven
- Gleichberechtigung und Demokratie
- Taufwürde, Berufung, Charismen
- Kirche und Ökumene
- Gelebte kirchliche Praxis in der kfd
- Im wertschätzenden Dialog bleiben
Gleichberechtigung und Demokratie
In unserer demokratischen Gesellschaft gilt: Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Dies ist im Grundgesetz (Art. 3 Abs. 2 GG) im Sinne der UN-Menschenrechtscharta (1948, Art. 1 und 2) verankert. Auch das katholische Kirchenrecht stellt fest, dass es keine männlichen Vorrechte gibt. (1) (can. 208 CIC)
Es ist weder nachvollziehbar noch akzeptabel, dass Frauen bestimmte Leitungspositionen, Dienste und Ämter innerhalb der Kirche aufgrund ihres Geschlechtes verwehrt werden. Der Ausschluss von Frauen widerspricht unserer Gesellschaft im Hinblick auf Gleichberechtigung und Demokratie und muss korrigiert werden.
"Frauen in kirchlichen Ämtern verändern das Fremd- und das Selbstbild jeder Glaubensgemeinschaft." (OST, These 2)
Taufwürde, Berufung, Charismen
Alle Christinnen und Christen sind aufgrund ihrer Taufe dazu berufen, Zeugnis für das Evangelium zu geben, ihre Charismen einzusetzen und ihre Berufung zu leben.
Nur wenn alle Charismen gelebt werden, kann die Kirche sich erneuern und zu dem werden, wozu sie bestimmt ist: Der Wirksamkeit und Liebe Gottes in der Welt Raum zu geben und sie zu gestalten.
Vor diesem Hintergrund betont die kfd besonders die dritte Osnabrücker These "Nicht der Zugang zu den kirchlichen Diensten und Ämtern ist begründungspflichtig, sondern deren Ausschluss." (OST, These 3).
Nicht alle Charismen von Frauen werden gewürdigt: Die Berufung zum sakramentalen Dienstamt der Diakonin und die zur Priesterin wird Frauen nach wie vor vom kirchlichen Lehramt abgesprochen, gar für unmöglich erklärt (Ordinatio sacerdotalis 6).
Frauen wird Unrecht und Leid zugefügt, wenn sie den Reichtum ihrer Charismen nicht verwirklichen können.
Kirche und Ökumene
Die kfd versteht kirchliches Handeln als ökumenisches Handeln: "Es wird nicht mehr im Einzelnen begründet, dass und warum ökumenisch gearbeitet wird, sondern warum nicht." (Charta Oecumenica 6)
Die erste Osnabrücker These entspricht dem Selbstverständnis der kfd: "Das erklärte Ziel der ökumenischen Bewegung, die sichtbare Einheit der Kirchen, ist nicht zu erreichen ohne eine Verständigung über die Präsenz von Frauen in allen kirchlichen Ämtern." (OST, These 1)
Im Hinblick auf das Erreichen der Geschlechtergerechtigkeit und die Weiterentwicklung der Ämterfrage kann die katholische Kirche von den Kirchen der Ökumene lernen.
Gelebte kirchliche Praxis in der kfd
Die kfd versteht sich als Gemeinschaft in der Kirche und als Kirche. Seelsorge bedeutet, die Menschenfreundlichkeit Gottes auf vielfältige Weise spürbar und greifbar werden zu lassen. Das wird im Miteinander auf allen verbandlichen Ebenen gelebt und erlebt.
Im Verband geschieht seelsorgliches Handeln auch durch die Frauen und Männer, die das verbandliche Amt der geistlichen Leitung/Begleitung ausüben.
Die Zusage der Liebe Gottes verdichtet sich in besonderer Weise in der Feier der Sakramente. Es schmerzt die kfd sehr, dass Seelsorgerinnen keine Sakramente spenden dürfen.
In diesem Kontext wird besonders deutlich: "Die kritischen Anfragen an die kirchliche Lehrbildung im Hinblick auf den Ausschluss von Frauen von kirchlichen Diensten und Ämtern sind ein Erweis für die Bereitschaft von Frauen, ihre Berufung zum Dienst an der Verkündigung des Evangeliums in Wort und Tat wahrzunehmen." (OST, These 6)
Im wertschätzenden Dialog bleiben
Der Geist Jesu Christi verpflichtet uns, uns mit den unterschiedlichen theologischen Überzeugungen in der Frage der kirchlichen Ämter stets mit Wertschätzung und versöhnungsbereit argumentativ im Miteinander zu befassen." (OST, These 7) Die kfd wird sich wertschätzenden Diskussionen über die Ämterfrage nicht entziehen. Sie ist gleichzeitig der Auffassung, dass dazu bereits alle theologischen Fragen geklärt sind. Im Übrigen vertraut sie auf die Geistkraft Gottes.
Die kfd ist der festen Überzeugung, dass eine wirkliche Erneuerung der Kirche Jesu Christi nur gelingt, wenn Frauen alle Dienste und Ämter in der Kirche offenstehen.
Fußnote:
1 "Unter allen Gläubigen besteht, und zwar aufgrund ihrer Wiedergeburt in Christus, eine wahre Gleichheit in ihrer Würde und Tätigkeit, kraft der alle je nach ihrer eigenen Stellung und Aufgabe am Aufbau des Leibes Christi mitwirken." (can. 208 CIC) (1983)